Keine Fallkonferenzen seit 2019
Berlin: (hib/JOH) Seit 2019 hat es nach Angaben der Bundesregierung keine Fallkonferenzen zwischen den Justizvollzugsanstalten der Länder und dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) gegeben. Das schreibt sie in einer Antwort (20/4110) auf eine Kleine Anfrage (20/3610) der AfD-Fraktion. Eine 2018 stattgefundene Fallkonferenz sei durch das Landeskriminalamt und die Leitung einer Justizvollzugsanstalt eines Landes geleitet und mithilfe eines Protokolls dokumentiert worden, welches alle teilnehmenden Behörden erhalten hätten.
Weiter heißt es auf Nachfragen der AfD, Justizvollzugsbehörden der Länder hätten beim BfV seit 2018 keine personenbezogene Daten abgefragt beziehungsweise erhoben. Vereinzelt sei es zur Übermittlung von personenbezogenen Daten an das BfV gekommen. Eine abschließende Aufschlüsselung nach Fällen und Jahren könne „aufgrund des unzumutbaren Aufwands, der mit der Beantwortung verbunden wäre, nicht erfolgen“, schreibt die Bundesregierung.