Bundesregierung: EU-Türkei-Erklärung gilt fort
Berlin: (hib/EMU) Rund 4,7 Milliarden Euro sind nach aktuellem Stand an die Durchführungspartner der Fazilität für Flüchtlinge in der Türkei (FRiT) ausbezahlt worden. Die Mittel in Höhe von sechs Milliarden Euro seien Ende des Jahres 2020 vollständig programmiert und vertraglich gebunden worden. Die Implementierung der Mittel läuft planmäßig bis 2025. Das geht aus einer Antwort (20/4112) der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage (20/3777) der AfD-Fraktion unter dem Titel „Syrischer Flüchtlingstreck aus der Türkei“ hervor. Die Abgeordneten hatten gefragt, inwieweit die an die Türkei gezahlten Tranchen zur Versorgung der Flüchtlinge, die im Rahmen der EU-Türkei-Erklärung vereinbart worden sind, aufgebraucht seien.
Auf die Frage der AfD-Fraktion, ob sich die Bundesregierung wegen einer „nicht auszuschließenden Massenmigration“ mit der türkischen Regierung im Austausch befinde und ob Bedarf nach einer Nachverhandlung der EU-Türkei-Erklärung vom 18. März 2016 bestünde, heißt es in der Antwort: „Die Bundesregierung steht sowohl bilateral als auch auf EU-Ebene mit der türkischen Regierung regelmäßig zu Flucht- und Migrationsfragen im Austausch. Die EU-Türkei-Erklärung vom 18. März 2016 gilt fort.“