31.10.2022 Klimaschutz und Energie — Unterrichtung — hib 607/2022

Auswirkungen der CO2-Bepreisung auf die Wettbewerbsfähigkeit

Berlin: (hib/MIS) Die Bundesregierung hat einen Bericht zur Frage nach möglichen Auswirkungen einer CO2-Bepreisung auf die Wettbewerbsfähigkeit betroffener Unternehmen vorgelegt. In der Unterrichtung (20/4100) „zum Konsultationsverfahren 2022 gemäß § 26 Absatz 2 der BEHG-Carbon-Leakage-Verordnung“heißt es: „Der nationale Brennstoffemissionshandel (nEHS) nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) ist erfolgreich am 1. Januar 2021 gestartet“. Damit sei auf nationaler Ebene eine CO2-Bepreisung für sämtliche fossilen Brennstoffemissionen außerhalb des europäischen Emissionshandels (EU-ETS) eingeführt worden.

Die Deutsche Emissionshandelsstelle (DEHSt) im Umweltbundesamt (UBA) habe als zuständige Behörde ab dem Jahr 2022 die Verbände der betroffenen Sektoren, die Sozialpartner sowie Expertinnen und Experten für Carbon-Leakage-Schutz konsultiert. Das Ziel der Konsultation bestehe darin, die Auswirkungen der CO2-Bepreisung durch den nEHS sowie der Carbon-Leakage-Kompensation gemäß der BECV auf die Wettbewerbssituation der in Deutschland ansässigen Unternehmen, unter besonderer Berücksichtigung kleiner und mittlerer Unternehmen, zu ermitteln.

Das Ergebnis der Konsultationen zeigt den Angaben zufolge ein gemischtes Bild. So gingen die Meinungen weit auseinander bei der Frage, ob ein Carbon Leakage-Risiko aufgrund der nationalen CO2-Bepreisung bestehe. Ein Vertreter der Gruppe der Interessensverbände habe erklärt, dass sich die Mehrbelastung durch das BEHG aufgrund der gestiegenen Energiepreise teilweise relativiert habe. Trotzdem habe er betonte, dass eine hohe Belastung für die deutsche Industrie gegeben wäre. Andere Experten hätten dagegen betont, dass die aktuelle CO2-Bepreisung durch das BEHG auch im Vergleich zu den aktuellen Energiekosten so gering sei, dass davon kein Carbon Leakage-Risiko ausgehen könne. Künftig würde die Kostenbelastung außerdem im Vergleich mit der Kostenbelastung in anderen Ländern abnehmen, da auch andere EU-Mitgliedsstaaten entsprechende klimapolitische Instrumente einführen würden.

Ein großes Thema der Konsultation waren laut Bericht die ökologischen Gegenleistungen. Zum ersten Mal werde die Gewährung von Beihilfen in Deutschland an Gegenleistungen gekoppelt. Auf dem BECVExperten-Forum sei unter anderem betont worden, dass diese Verpflichtung die Unternehmen bei der Dekarbonisierung unterstütze - und dies perspektivisch der erfolgversprechendste Carbon Leakage-Schutz sei. In der Umfrage hätten sich andere Experten dagegen kritisch geäußert. Demzufolge hielten sie die Verpflichtung teilweise für einen Eingriff in die unternehmerische Freiheit.

In der Konsultation hätten die Befragten zudem verschiedene Anpassungsvorschläge zur Ausgestaltung der Beihilferegelungen geäußert. So sei auf dem BECV-Experten-Forum beispielsweise über eine Harmonisierung von Regelungen verschiedener Beihilfeverfahren diskutiert worden. Weitere Diskussionspunkte seien unter anderem die Überführung des BEHG in eine europäische Lösung (EU-ETS 2), die Höhe der Kompensation sowie der administrative Aufwand gewesen, der mit einem Antrag zur Ergänzung der Carbon Leakage-Liste oder zur Anpassung des Kompensationsgrads einhergehe.

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