28.10.2022 Verteidigung — Antwort — hib 606/2022

Keine Erfolge gegen Terrorgruppen in Mali seit Jahresbeginn

Berlin: (hib/AW) Nach Einschätzung der Bundesregierung hat die malische Regierung seit Jahresbeginn „keine nachhaltigen Erfolge gegen Terrorgruppen“ im Land erzielt. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/4115) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/3774) mit. Nach Angaben der Vereinten Nationen seien zwischen 2013 und Juni dieses Jahres 174 Angehörige der MINUSMA-Einsatzes gewaltsam zu Tode gekommen, 426 seien schwer verletzt worden.

In den vergangenen zwölf Monaten seien von der malischen Regierung keine Überflug- oder Landegenehmigungen für Luftfahrzeuge der Bundeswehr oder für zivile Luftfahrtunternehmen, die im Auftrag für die Bundeswehr fliegen, widerrufen worden, heißt es in der Antwort weiter. Für Flüge verbündeter Nationen im Rahmen des MINUSMA-Einsatzes in Mali verfüge die Bundesregierung keine Informationen. Allerdings habe die malische Regierung in den vergangenen Monaten mehrmals die Prozesse und Vorgaben für vorzulegende Unterlagen für die Gewährung von Überflugrechten verändert. Die neuen Vorgaben und Verfahren würden grundsätzlich für alle an MINUSMA beteiligten Nationen gelten.

Auch der Einsatz von Aufklärungsdrohnen vom Typ Heron 1 durch die Bundeswehr unterliegt nach Angaben der Bundesregierung diversen Auflagen durch die malische Regierung. Die Flüge müssten mindestens 72 Stunden vorher angemeldet werden und vor jedem Start sei eine Starterlaubnis beim Kommandeur der malischen Streitkräfte in Goa einzuholen. Zudem seien Teile des Luftraumes in Zentral- und Nordmali für alle Arten von Luftfahrzeugen gesperrt.

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