Laufende Forschungsprojekte werden nicht abgebrochen
Berlin: (hib/CHE) Mit dem Regierungsentwurf zum Haushalt 2023 wird die Basis dafür geschaffen, dass keine aktuell laufenden Forschungsvorhaben des Bundesministeriums für Bildung und Forschung aus Kostengründen abgebrochen werden müssen. Das betont die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/3928) auf eine Kleine Anfrage (20/3677) der Fraktion Die Linke. Im Einzelfall könne es jedoch vorkommen, dass Anschlussprojekte nicht oder nicht im bisherigen Umfang gefördert werden können. Auch in solchen Fällen sei es aber weiter möglich, gegebenenfalls in Folgejahren eine Förderung zu erhalten. Zu dem von der Linksfraktion verwendeten Begriff der „kostenneutralen“ Verlängerung schreibt die Regierung weiter, dass Verlängerungen von Fördervorhaben gerade nicht haushaltsneutral seien. Aufgrund des Haushaltsgrundsatzes der Jährlichkeit, der die Dispositions- und Gestaltungsfreiheit des parlamentarischen Haushaltsgesetzgebers schütze, würden nicht genutzte Ausgabeermächtigungen am Ende eines jeden Jahres ersatzlos verfallen. Verlängerungen von laufenden Vorhaben gingen daher zu Lasten des Spielraums für neue oder andere laufende Vorhaben.