Minimale Änderungen im Etat für Arbeit und Soziales
Berlin: (hib/SCR) Der Haushaltsausschuss hat am Mittwochnachmittag den Etat 2023 des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vorerst ohne größere Änderungen gegenüber dem Regierungsentwurf (20/3100, Einzelplan 11) beschlossen. Für den um zwei Änderungsanträge der Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP ergänzten Einzelplan stimmten die einbringenden Fraktionen gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen von CDU/CSU, AfD und Die Linke.
Auf Antrag der Koalitionsfraktionen soll das Projekt zur Umsetzungsbegleitung des Bundesteilhabegesetzes bis Ende 2024 fortgeführt werden. Die Verpflichtungsermächtigung (VE) für das Jahr 2024 im Titel „Forschung, Untersuchungen und Ähnliches“ im Kapitel „Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen“ sollen entsprechend um 524.000 Euro höher ausfallen als bislang geplant. Gegenfinanziert wird der Vorschlag durch eine Kürzung der VE im Titel „Förderung von Modellvorhaben in den Rechtskreisen SGB II und SGB VI zur Stärkung der Rehabilitation“. Für 2024 sind dort als VE nunmehr 29,5 Millionen Euro vorgesehen.
Keine Mehrheit fanden Änderungsanträge der Oppositionsfraktionen. Die Unionsfraktion hatte 24 Änderungsanträge und einen Maßgabebeschluss vorgelegt. In sämtlichen Änderungsanträgen sprach sich die Fraktion für die Senkung von Ausgabeansätzen aus und begründete dies mit der Anpassung an den Bedarf wegen des geringeren Abflusses in den Vorjahren. In dem Maßgabebeschluss forderte die Fraktion die Bundesregierung dazu auf, den geplanten Länderanteil für „zur Errichtung eines Fonds zur Abmilderung von Härtefällen in der Ost-West-Rentenüberleitung, für Spätaussiedler und jüdische Zuwanderer“ zu übernehmen, da bisher keine Einigung mit den Ländern erzielt worden sei und ein Scheitern des Vorhabens drohe.
Die AfD-Fraktion hatte 13 Änderungsanträge vorgelegt. Darin sprach sie sich überwiegend für die Senkung von Ausgabeansätzen aufgrund der „fiskalpolitischen Lage“ aus. Unter anderem forderte die Fraktion, den Ansatz im Titel „Leistungen zur Eingliederung in Arbeit“ um 700 Millionen Euro auf 3,5 Milliarden Euro zu senken. Unter anderem die Mittel für den Titel Initiative „Neue Qualität der Arbeit“ wollte die Fraktion komplett gestrichen wissen. „Der Titel bringt keinen - in Relation zu den Kosten - nennenswerten Mehrwert für die Sozialpartner und ist angesichts der fiskalpolitischen Lage daher als entbehrlich einzustufen“, führte die Fraktion aus.
Die acht Änderungsanträge der Fraktion Die Linke hatten im Gegensatz zu Union und AfD deutliche Ausgabesteigerungen im zweistelligen Milliardenbereich vorgesehen. Unter anderem forderte die Fraktion, den Regelbedarf im SGB II-Bezug auf 669 Euro zu erhöhen und eine solidarische Mindestrente einzuführen. Für die Finanzierung von unabhängigen Sozialberatungsstellen wollte die Fraktion zudem in einem neuen Titel eine Milliarde Euro veranschlagt wissen.
Der Etat für Arbeit und Soziales wird auch im nächsten Jahr der mit Abstand größte Posten im Bundeshaushalt sein. Im Regierungsentwurf für den Einzelplan 11 sind Ausgaben von 163,33 Milliarden Euro vorgesehen, das ist mehr als ein Drittel des Gesamtetats. In diesem Jahr beläuft sich der Etat von Bundesminister Hubertus Heil (SPD) auf 161,08 Milliarden Euro. Im Personalhaushalt ist eine Absenkung um zwei auf 2.995 Planstellen und Stellen vorgesehen.
Die hib-Meldung zum Einzelplan 11 im Regierungsentwurf. https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-906000
Weitere Änderungen am Einzelplan sind noch in der Bereinigungssitzung (10. November 2022) möglich. Dann werden auch die Personaltitel aufgerufen. Die abschließende Beratung des Haushalts 2023 ist vom 22. bis 25. November 2022 vorgesehen.