19.10.2022 Verkehr — Antrag — hib 582/2022

AfD fordert zukunftsweisendes Weltraumgesetz

Berlin: (hib/HAU) Die AfD-Fraktion fordert die Bundesregierung auf, bis Dezember 2022 ein „zukunftsweisendes Weltraumgesetz“ vorzulegen. Der entsprechende Antrag der Fraktion (20/4060) steht am Donnerstag auf der Tagesordnung des Bundestages und soll im vereinfachten Verfahren an den Verkehrsausschuss überwiesen werden.

Mehr als 20 Staaten hätten bereits ein Weltraumgesetz verabschiedet, schreiben die Abgeordneten. Österreich beispielsweise habe seit 2011 eine Weltraumverordnung, die die innerstaatliche gesetzliche Grundlage für die Erfüllung der völkerrechtlichen Verpflichtungen aus den Weltraumverträgen bilde. „Deutschland sollte mehr als zehn Jahre später nun endlich zeitnah ein solches Gesetz schaffen“, verlangt die AfD-Fraktion.

Nach dem Weltraumvertrag von 1967 verpflichteten sich Staaten zu einer unbeschränkten Haftung für Schäden durch Weltraumaktivitäten, heißt es in der Begründung zu dem Antrag. Auch Deutschland hafte grundsätzlich unbegrenzt für Personen- und Sachschäden, wenn diese auf fahrlässiges Handeln zurückzuführen sind. Die Bundesrepublik Deutschland sei auch für Verschulden nationaler Vorhabenträger gegenüber Drittstaaten haftbar. Die Möglichkeit eines Rückgriffs gegen den Vorhabenträger solle mit dem Gesetz geregelt werden. Dieser könnte auf eine konkrete Summe beschränkt sein, „wobei sie im Falle höherer Gewalt und des Notstandes entfallen kann“.

Der geforderte Gesetzentwurf soll nach den Vorstellungen der AfD eine Genehmigungspflicht sowie die Überwachung von allen Raumfahrtaktivitäten regeln. Zuvor müssten die Voraussetzungen für die Erteilung einer Genehmigung unter Berücksichtigung von Sicherheit und Umwelt sowie der Vermeidung von Weltraumschrott geschaffen werden. Verlangt wird zudem die Registrierung aller Weltraumobjekte, für die Deutschland Start-Staat ist, „mit genauen Informationen für nachhaltige Weltraumaktivitäten und die Sicherheit bei der Kommerzialisierung des Weltraums“. Schließlich müssten mit dem Gesetz die nationale Sicherheit, die völkerrechtlichen Verpflichtungen sowie die außenpolitischen Interessen Deutschlands umfänglich beachtet werden.

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