Haushaltsausschuss beschließt Finanzierung des Abwehrschirms
Berlin: (hib/SCR) Der Haushaltsausschuss hat am Mittwoch den Weg für die Finanzierung des von der Bundesregierung geplanten „Abwehrschirms“ aufgrund der steigenden Gas- und Strompreise freigemacht. Die Koalition plant Gas- und Strompreisbremsen sowie Unternehmenshilfe mit einem Volumen von bis zu 200 Milliarden Euro. Diese Maßnahmen sollen über den Wirtschaftsstabilisierungsfonds finanziert werden. Mit Stimmen der Koalitionsfraktionen gegen die Stimmen der Oppositionsfraktionen von CDU/CSU und AfD bei Enthaltung von Die Linke nahm der Ausschuss einen entsprechenden Gesetzentwurf von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP (20/3937) in geänderter Fassung an. Die Vorlage steht am Freitag zur Abstimmung auf der Tagesordnung des Bundestages. Zudem wird über einen Antrag der Koalitionsfraktionen (20/4058) abgestimmt, mit dem eine Ausnahme von der Schuldenregel des Grundgesetzes beschlossen werden soll, um die vorgesehene Kreditaufnahme zu ermöglichen.
Mit den Änderungen der Koalitionsfraktionen wird unter anderem im Wirtschaftsplan des Wirtschaftsstabilisierungsfonds eine qualifizierte Sperre für die wesentlichen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen festgeschrieben, die vom Haushaltsausschuss aufgehoben werden muss. Zudem wird die Berichtspflicht von einem ein- auf einen halbjährigen Turnus verkürzt. Weitere Änderungen im Stabilisierungsfondsgesetz sowie im Energiesicherungsgesetz dienen dazu, ungewollte Körperschafts- und Grunderwerbsteuerzahlungen in Verbindungen mit Maßnahmen aus dem Fonds zu vermeiden.
Einen Maßgabebeschluss der Koalitionsfraktionen nahm der Ausschuss einstimmig bei Enthaltung der AfD an. Darin wird die Bundesregierung unter anderem aufgefordert, bis zur Bereinigungssitzung bestimmte Titel des Wirtschaftsplans mit „konkreten und fundierten Soll-Ansätzen“ zu versehen. Ferner soll dem Wirtschaftsausschuss sowie dem Ausschuss für Klimaschutz und Energie ab 2023 monatlich über die Mittelverwendung berichtet werden. Bei Unternehmenshilfen soll die Bundesregierung sicherstellen, dass die betroffenen Unternehmen auf die Zahlungen von Boni und ähnlichen Gratifikationen an ihre Organe verzichten. Zudem wird eine Evaluierung der Maßnahmen zur Abfederung der Energiekrise gefordert.
Vertreter der Oppositionsfraktionen bekräftigten im Ausschuss ihre Kritik am Vorgehen der Koalition, die auch schon während der ersten Lesung des Entwurfs geäußert worden war, und verwiesen zudem auf die Kritik des Bundesrechnungshofes. Der Rechnungshof hatte in einem Bericht haushaltsrechtlich- und verfassungsrechtliche Bedenken an dem Vorgehen geäußert.