Anhörung zum Jahressteuergesetz
Berlin: (hib/HLE) Der Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am Mittwoch die Durchführung einer öffentlichen Anhörung zu dem von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Jahressteuergesetzes 2022 (20/3879) beschlossen. Die Anhörung soll am Montag, dem 7. November, stattfinden. Mit dem Jahressteuergesetz sollen mehrere Freibeträge erhöht und Immobilien-Abschreibungen verbessert werden. Außerdem soll die wegen der Corona-Pandemie eingeführte sogenannte Homeoffice-Pauschale von fünf Euro pro Tag dauerhaft entfristet und der maximale Abzugsbetrag von 600 Euro auf 1.000 Euro pro Jahr angehoben werden. Der Sparer-Pauschbetrag soll von derzeit 801 Euro auf 1.000 Euro für Alleinstehende und das Doppelte für Ehegatten beziehungsweise Lebenspartner steigen.
Von allen anderen Fraktionen abgelehnt wurde ein Antrag der AfD-Fraktion auf Durchführung einer öffentlichen Anhörung zu ihrem Antrag auf zügige vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlages (20/2536).