12.10.2022 Gesundheit — Ausschuss — hib 535/2022

Umsetzung der EU-Trinkwasserrichtlinie gebilligt

Berlin: (hib/PK) Der Gesundheitsausschuss hat die Umsetzung der EU-Trinkwasserrichtlinie gebilligt. Für den Gesetzentwurf zur Änderung des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) (20/2297) votierten am Mittwoch die Koalitionsfraktionen von SPD, Grünen und FDP sowie die Linksfraktion, Union und AfD stimmten dagegen. Der Gesetzentwurf soll am Donnerstag ohne Aussprache im Plenum verabschiedet werden.

Mit der Änderung des IfSG wird die am 12. Januar 2021 in Kraft getretene EU-Trinkwasserrichtlinie in deutsches Recht umgesetzt. Dazu werden die erforderlichen Rechtsverordnungsermächtigungen geschaffen, wie es in der Vorlage heißt.

Die EU-Trinkwasserrichtlinie muss bis zum 12. Januar 2023 in deutsches Recht umgesetzt werden. Um in der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) die Vorgaben der Richtlinie umsetzen zu können, ist eine Anpassung der Ermächtigungsgrundlage in Paragraf 38 IfSG erforderlich.

Der Gesetzentwurf wurde in den Beratungen noch verändert. Der entsprechende Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen beinhaltet vor allem diverse Formalitäten und sprachliche Vereinfachungen.

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