Gas- und Strompreise: 200 Milliarden Euro „Abwehrschirm“
Berlin: (hib/SCR) Mit einem „Abwehrschirm“ in Höhe von 200 Milliarden Euro will die Bundesregierung den Folgen der gestiegenen Gas- und Strompreise begegnen. Finanziert werden sollen die Maßnahmen über den Wirtschaftsstabilisierungsfonds. Dazu haben die Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP einen Gesetzentwurf (20/3937) „zur Änderung des Stabilisierungsfondsgesetzes zur Reaktivierung und Neuausrichtung des Wirtschaftsstabilisierungsfonds“ vorgelegt, der am Freitag in erster Lesung beraten werden soll.
Das Sondervermögen des Bundes, das zuletzt zur Krisenbewältigung während der Corona-Pandemie aktiviert worden war, soll laut Entwurf mit einer entsprechenden Kreditermächtigung für dieses Jahr ausgestattet werden und um Regelungen zur Finanzierung der Maßnahmen ergänzt werden. Zu den Maßnahmen gehören eine „Gaspreisbremse“, eine „Strompreisbremse“ sowie Hilfen für aufgrund der Krise in Schwierigkeiten geratene Unternehmen. Diese Unterstützungsmaßnahmen sollen auch über die Kreditanstalt für Wiederaufbau abgewickelt werden können. Die Maßnahmen sollen bis zum 30. Juni 2024 möglich sein. Die Kreditaufnahme durch das Sondervermögen ist auf die Nettokreditaufnahme des Bundes gemäß der Schuldenregel des Grundgesetzes in Artikel 115 anzurechnen.