Luft nach oben bei Investitionen in Frauenhäuser
Berlin: (hib/CHE) Bislang sind die jährlich zur Verfügung stehenden Mittel des Bundesförderprogramms „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ nicht ausgeschöpft worden. Das teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/3749) auf eine Kleine Anfrage (20/3404) der CDU/CSU-Fraktion zur Situation der Frauenhäuser in Deutschland mit.
In erster Linie sei dies darauf zurückzuführen, dass Bauvorhaben in Planung und Umsetzung komplex sind, die antragstellenden Träger vielfach nicht über Erfahrungen mit Bauvorhaben verfügen und aktuell äußere Faktoren massive Auswirkungen auf die Planungen hätten. Die Förderanfragen und -anträge zeigten aber, dass der Bedarf an investiven Maßnahmen zur Stärkung des Hilfesystems im Feld hoch sei, schreibt die Regierung. „Die Förderanfragen, die die für die Administration zuständige Bundesservicestelle im Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (BAFzA) erreichen, sind von ganz unterschiedlicher Qualität. Dies macht teilweise einen hohen Beratungs- und Nachbesserungsaufwand notwendig, bis hin zu grundlegenden Veränderungen des Vorhabenzuschnitts. Dies führt im Ergebnis zu Verzögerungen in der Antragstellung und Projektumsetzung sowie Verlagerungen des Mittelabrufs und des Mittelabflusses.“ Die Bundesregierung habe die administrativen Kapazitäten für die Beratung und Antragsbearbeitung deshalb erweitert und das Finanz-Monitoring der Mittelbedarfsplanungen verstärkt, heißt es weiter in der Antwort.