Hinweisgeberschutz: Bundesregierung legt Gegenäußerung vor
Berlin: (hib/SCR) Die Gegenäußerung der Bundesregierung zur Stellungnahme des Bundesrates zum „Entwurf eines Gesetzes für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden“ (20/3442) liegt nun als Unterrichtung (20/3709) vor.
Der Bundesrat hatte unter anderem um Prüfung und Klarstellung gebeten, wie mit kommunalen Unternehmen in der Rechtsform einer juristischen Person des öffentlichen Rechts einerseits und in der Rechtsform einer juristischen Person des Privatrechts andererseits zu verfahren ist. Laut Gegenäußerung will die Bundesregierung dieser Prüfbitte nachkommen und weist darauf hin, dass dies Fragen der Reichweite des „Durchgriffsverbots“ nach Artikel 84 Absatz 1 Satz 7 Grundgesetz betreffe.
Die hib-Meldung zum Gesetzentwurf: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-912166