Förderung von zivilgesellschaftlichen Projekten
Berlin: (hib/CHE) Die Veröffentlichungen von Trägern im Rahmen von geförderten Projekten stellen keine Meinungsäußerung der Bundesregierung dar. Für inhaltliche Aussagen seien die jeweiligen Autorinnen und Autoren verantwortlich. Aus diesen Gründen erfolge auch keine Wertung bezüglich der Inhalte der Publikation durch die Bundesregierung. Das betont die Regierung in ihrer Antwort (20/3660) auf eine Kleine Anfrage (20/3386) der Fraktion Die Linke. Darin hatte die Fraktion nach dem Projekt „Gegneranalyse“ des Zentrums Liberale Moderne (LibMod) gefragt und dem Zentrum vorgeworfen, das Medienprojekt „Nachdenkseiten“ zu diskreditieren, indem es diesem unterstelle, den russischen Angriffskrieg auf die Ukraine zu rechtfertigen.
„Das mit der Administration des Bundesprogramms 'Demokratie leben!' betraute Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben hat im Rahmen der Antragsbearbeitung pflichtgemäß geprüft, ob das Projekt 'Gegen-Medien': Parallelöffentlichkeit und Radikalisierungsmaschine zur Delegitimierung der repräsentativen Demokratie entsprechend der zuwendungsrechtlichen Bestimmungen förderfähig ist. Dies konnte bejaht werden“, heißt es in der Antwort.