29.09.2022
Finanzen — Antwort — hib 500/2022
Mindestlohnkontrollen in Rheinland-Pfalz
Berlin: (hib/HLE) Im ersten Halbjahr des Jahres 2022 wurden durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) in Rheinland-Pfalz Verwarnungs- und Bußgelder sowie Einziehungsbeträge in Höhe von rund 239.000 Euro festgesetzt. Nach Angaben der Bundesregierung in ihrer Antwort (20/3297) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (20/2970) betrug die Höhe der erfassten Geldstrafen auf Basis der Rückmeldungen der Justiz zu den Ermittlungsverfahren der FKS im genannten Zeitraum rund 804.000 Euro.
Im ersten Halbjahr des Jahres 2022 wurden nach Angaben der Bundesregierung durch die FKS drei bundesweite Schwerpunktprüfungen durchgeführt, darunter auch in Rheinland-Pfalz. Die meisten Kontrollen erfolgten in Friseur-, Bau- und Gastronomiebetrieben.