26.09.2022
Finanzen — Antwort — hib 477/2022
Mindestlohnkontrollen in Sachsen
Berlin: (hib/HLE) Im ersten Halbjahr des Jahres 2022 sind durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) in Sachsen Verwarnungs- und Bußgelder sowie Einziehungsbeträge in Höhe von rund 114.000 Euro festgesetzt worden. Nach Angaben der Bundesregierung in ihrer Antwort (20/3289) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (20/2972) betrug die Höhe der erfassten Geldstrafen auf Basis der Rückmeldungen der Justiz zu den Ermittlungsverfahren der FKS im genannten Zeitraum rund 726.000 Euro.
Im ersten Halbjahr des Jahres 2022 wurden nach Angaben der Bundesregierung durch die FKS drei bundesweite Schwerpunktprüfungen durchgeführt, darunter auch in Sachsen. Die meisten Kontrollen erfolgten in Friseur-, Bau- und Gastronomiebetrieben.