Keine Änderung im Etat des Bundesverfassungsgerichts
Berlin: (hib/SCR) Der Haushaltsausschuss hat am Donnerstag den Etat des Bundesverfassungsgerichtes für 2023 vorerst ohne Änderungen beschlossen. Die Abgeordneten stimmten dem Einzelplan 19 des Regierungsentwurfes für den Bundeshaushalt 2023 (20/3100) einstimmig zu. Änderungsanträge lagen nicht vor.
Der Etat des Bundesverfassungsgerichts (Einzelplan 19) soll 2023 mit 40,5 Millionen Euro 4,6 Millionen Euro über dem Soll 2022 liegen. Das Plus geht überwiegend auf höhere Ausgaben für Investitionen (Soll 2023: 3,9 Millionen Euro, +2,9 Millionen Euro) zurück. Größter Ausgabeposten sind die Personalausgaben mit einem Soll für 2023 in Höhe von 28,7 Millionen Euro. Im Personalhaushalt ist in der Summe keine Veränderung vorgesehen. Laut Finanzplanung der Bundesregierung sollen die Ausgaben 2024 bei 39,6 Millionen Euro, 2025 bei 37,8 Millionen Euro und 2026 bei 37,5 Millionen Euro liegen.
Weitere Änderungen am Einzelplan sind noch in der Bereinigungssitzung (10. November 2022) möglich. Dann werden auch die Personaltitel aufgerufen. Die abschließende Beratung des Haushalts 2023 ist vom 22. bis 25. November 2022 vorgesehen.