Mindestlohnkontrollen in Baden-Württemberg
Berlin: (hib/HLE) Im ersten Halbjahr des Jahres 2022 sind durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) in Baden-Württemberg Verwarnungs- und Bußgelder sowie Einziehungsbeträge in Höhe von rund 3,1 Millionen Euro festgesetzt worden. Nach Angaben der Bundesregierung in ihrer Antwort (20/3233) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (20/2961) betrug die Höhe der erfassten Geldstrafen auf Basis der Rückmeldungen der Justiz zu den Ermittlungsverfahren der FKS im genannten Zeitraum rund 2,7 Millionen Euro.
Im ersten Halbjahr des Jahres 2022 wurden nach Angaben der Bundesregierung durch die FKS drei bundesweite Schwerpunktprüfungen durchgeführt, darunter auch in Baden-Württemberg. Die meisten Kontrollen erfolgten in Friseur-, Bau- und Gastronomiebetrieben.