Einsatz von Dialekterkennungssoftware im Bamf
Berlin: (hib/STO) Der Einsatz von Dialekterkennungssoftware im Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) ist Thema der Antwort der Bundesregierung (20/3238) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (20/3133). Danach wurden im Bamf im vergangenen Jahr 15.052 Dialekerkennungen durchgeführt und in der ersten Hälfte des laufenden Jahres 7.808.
Die Ergebnisse der Dialekterkennung haben der Antwort zufolge keinen Beweischarakter. Sie stellten einen Hinweis bezüglich der Herkunft des Antragstellenden dar, welcher im Rahmen der Anhörung, die unter anderem auch der Klärung der Identität und Staatsangehörigkeit diene, berücksichtigt werde, schreibt die Bundesregierung.
Wie sie ferner ausführt, führte das Ergebnis der Dialekterkennung-Auswertungen von persönlichen Erstantragstellenden ohne Pass/Passersatz im Jahr 2021 dazu, dass die Angaben zur Identität der Antragstellenden in rund 78 Prozent der Fälle gestützt und in rund 22 Prozent der Fälle nicht gestützt werden konnten. Im ersten Halbjahr 2022 konnten die Angaben zur Identität der Antragstellenden laut Vorlage in rund 76 Prozent der Fälle gestützt und in rund 24 Prozent der Fälle nicht gestützt werden.