Gedenkstätten an Orten von NS-Massenverbrechen in Europa
Berlin: (hib/AHE) Eine - nicht abschließende - Übersicht über die vom Bund geförderten Gedenkstätten an Orten von NS-Massenverbrechen außerhalb der Bundesrepublik gibt die Bundesregierung in der Antwort (20/3355) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (20/2981). Die Förderung von Erinnerungsorten durch die Bundesrepublik Deutschland im Ausland gestalte sich äußerst vielseitig und komplex.
So unterstütze Deutschland neben Gedenkstätten und Erinnerungsorten an den jeweiligen Orten von NS-Massenverbrechen auch NS-Dokumentationszentren und Museen, die der Aufarbeitung nationalsozialistischer Massenverbrechen gewidmet sind sowie auch die Restaurierung von Synagogen, die nach der Deportation jüdischer Gemeinden der Zerstörung und Vernachlässigung anheimgefallen sind.
Aber auch die Förderung von Gedenkstätten im engeren Sinn beinhalte eine Bandbreite unterschiedlicher geförderter Maßnahmen, wie zum Beispiel die Förderung von Gedenkveranstaltungen und -konzerten - so zum Beispiel anlässlich des 80. Jahrestags des Massakers von Babyn Yar - , die regelmäßige Teilnahme an Gedenkveranstaltungen durch hochrangige Repräsentantinnen und Repräsentanten der Bundesrepublik Deutschland, die Förderung der Konzeption von neuen Ausstellungen oder auch der Instandhaltung sowie Neuentstehung von Gedenkstätten.