Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern
Berlin: (hib/STO) Um den Vorschlag der Europäischen Kommission für eine Verordnung zur Prävention und Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern (CSA-VO) geht es in der Antwort der Bundesregierung (20/3220) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/3096). Danach wird der Kommissionsentwurf der CSA-VO derzeit intensiv durch die Bundesregierung geprüft. Die Abstimmung einer gemeinsamen Positionierung zwischen den zuständigen Ressorts dauere an, heißt es in der Antwort weiter.
Im Fokus des Verordnungsentwurfs steht der Bundesregierung zufolge die „Bekämpfung der Verbreitung von bereits bekannten, eindeutig als illegal identifizierten sowie neuen kinderpornografischen Inhalten sowie die Verhinderung von Kontaktaufnahmen zu Kindern zu Missbrauchszwecken (sogenanntes ,Grooming') im digitalen Raum“. Hierfür sollten für alle Anbieter von Hosting- oder interpersonellen Kommunikationsdiensten einheitliche Verpflichtungen zur Bewertung der Risiken des Missbrauchs ihrer Dienste festgelegt werden und sie zu Risikominderungsmaßnahmen verpflichtet werden. Weiterhin sollten Anbieter laut Bundesregierung auch zur Identifikation, Meldung und Entfernung beziehungsweise Sperrung von Missbrauchsdarstellungen verpflichtet werden können.
Wie die Bundesregierung zugleich ausführt, hat für sie der Kampf gegen sexuellen Missbrauch von Kindern höchste Priorität. Gleichzeitig sei es für sie wichtig, dass die geplanten Regelungen der CSA-VO im Einklang mit den verfassungsrechtlichen Standards zum Schutz der privaten und vertraulichen Kommunikation stehen. Das Kommunikationsgeheimnis, ein hohes Datenschutzniveau, ein hohes Maß an Cybersicherheit, eine durchgängige und sichere Ende-zu-Ende-Verschlüsselung sowie der Schutz von Kindern, insbesondere vor sexuellem Missbrauch, seien für sie unerlässlich, schreibt die Bundesregierung ferner.