Gesundheitsausschuss billigt Corona-Neuregelungen
Berlin: (hib/PK) Mit einigen weiteren Änderungen hat der Gesundheitsausschuss den zuvor bereits ergänzten Gesetzentwurf (20/2573) der Fraktionen von SPD, Grünen und FDP zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung vor Covid-19 gebilligt. Die Neuregelungen im Infektionsschutzgesetz (IfSG) für den kommenden Herbst und Winter sollen am Donnerstag im Bundestag beschlossen werden. Für den Entwurf stimmten am Dienstag die Koalitionsfraktionen von SPD, Grünen und FDP, die Opposition votierte dagegen.
Die eigentlich vorgesehene Maskenpflicht in Flugzeugen soll entfallen. Dafür wird die Bundesregierung dazu ermächtigt, durch Rechtsverordnung anzuordnen, dass Fluggäste und Personal in Flugzeugen dazu verpflichtet werden können, eine FFP2-Schutzmaske oder eine medizinische Gesichtsmaske zu tragen.
Ferner soll die FFP2-Maskenpflicht nicht nur in Fernzügen, Krankenhäusern und Pflegeheimen bundesweit gelten, sondern auch in ambulanten medizinischen Einrichtungen wie Arztpraxen, Tageskliniken, Dialyseeinrichtungen oder bei Rettungsdiensten.
Sprecher der Koalitionsfraktionen begründeten die Änderung im Flugverkehr mit einer Vereinheitlichung der europäischen Regelungen. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD), der an der Ausschusssitzung teilnahm, betonte, bei einer neuerlichen epidemischen Notlage könne die Maskenpflicht in Flugzeugen über eine Verordnung wieder vorgeschrieben werden. Seiner Ansicht nach sind die Masken-Regelungen im öffentlichen Verkehr für die Bürger gut verständlich, die Opposition bezweifelt das.