Experten fordern Nachbesserungen am Corona-Konzept
Berlin: (hib/PK) Die von der Bundesregierung vorgesehenen Corona-Neuregelungen für den Herbst und Winter werden von Gesundheits- und Sozialexperten im Grundsatz begrüßt, allerdings fordern sie einige Nachbesserungen. Die Fachleute äußerten sich am Montag anlässlich einer Anhörung des Gesundheitsausschusses über den Gesetzentwurf (20/2573) der Fraktionen von SPD, Grünen und FDP zur Stärkung des Schutzes der Bevölkerung vor Covid-19.
Der Entwurf soll durch weitere Neuregelungen im Infektionsschutzgesetz (IfSG) ergänzt werden. Dazu haben die Koalitionsfraktionen 13 Änderungsanträge eingebracht, die ebenfalls Teil der Anhörung waren. Die Sachverständigen äußerten sich in der Anhörung sowie in schriftlichen Stellungnahmen.
Die umfangreichen Änderungsanträge sehen unter anderem eine bundesweite FFP2-Maskenpflicht in Flugzeugen und Fernzügen vor. Auch in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen soll bundesweit eine Maskenpflicht gelten, dort soll zudem ein Corona-Test verpflichtend sein. Die Länder sollen vom 1. Oktober 2022 bis 7. April 2023 je nach Infektionslage weitere Schutzvorkehrungen eigenständig anordnen können.
In der Anhörung spielte die Maskenpflicht eine größere Rolle. Der Gesundheitsforscher Rolf Rosenbrock aus Berlin forderte eine bessere Aufklärung der Bürger, damit die Masken ihre Schutzwirkung auch entfalten könnten. Die Wirksamkeit der Masken hänge wesentlich davon ab, dass sie richtig getragen werden und ließe sich erheblich verbessern, wenn den Menschen das Tragen der Maske kognitiv, sozial und emotional nähergebracht würde. Nötig sei eine Präventionskampagne.
Auch der Sozialverband VdK hob die Bedeutung der Schutzmasken hervor und warnte vor einer Gefährdung vulnerabler Gruppen. Der Verband forderte, eine Maskenpflicht für den Einzelhandel und alle öffentlich zugänglichen Räume im IfSG zu regeln. Das Warten vor einer Supermarktkasse könne ausreichen, um sich anzustecken. Das Minimum müsse eine Ermächtigung der Bundesländer zur Einführung einer Maskenpflicht sein.
Mehrere Mediziner und Virologen betonten in der Anhörung die Wirksamkeit der FFP2-Masken, machten aber auch deutlich, dass die richtige Trageweise entscheidend sei. Nach Einschätzung der Mediziner besteht für den Herbst und Winter das größte Risiko in einer neuen, aggressiven Corona-Variante, die sich dem bisherigen Impfschutz entzieht. Eine präzise Vorhersage der epidemischen Lage sei aber nicht möglich.
Der Bundesverband der Ärztinnen und Ärzte des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (BVÖGD) geht davon aus, dass der öffentliche Gesundheitsdienst im Herbst wieder massiv betroffen sein wird. Die mit der Bekämpfung der Pandemie befassten Institutionen müssten in die Lage versetzt werden, rechtssicher und einheitlich darauf reagieren zu können.
Nach Ansicht des Deutschen Städtetages kommen die Regelungen für den Herbst und Winter zu spät, sie müssten eigentlich schon verabschiedet sein. Die Kommunen müssten rechtzeitig planen können, Sach- und Personalressourcen seien nicht von einem auf den anderen Tag abrufbar. Nötig sei ein gesetzlicher Instrumentenkasten, der im Bedarfsfall berechenbar zur Verfügung stehe.
Eine Sprecherin des Caritasverbandes sagte in der Anhörung, eine unmittelbare Verknüpfung des Reha-Schutzschirms mit der erneuten Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite könne dazu führen, dass die Regelung vollständig ins Leere laufe. Dies würde die Existenz der Rehabilitationseinrichtungen gefährden. Die Regelung sollte daher unabhängig von der Feststellung der epidemischen Lage verlängert werden.