Auswirkungen der IED-Novelle auf Unternehmen
Berlin: (hib/SAS) Die Auswirkungen der geplanten Änderungen zur Industrieemissionsrichtlinie (IED-Richtlinie) seien „im Einzelnen noch nicht abschätzbar“, heißt es in einer Antwort der Bundesregierung (20/3108) auf eine Kleine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion (20/2945). Die finanziellen Auswirkungen fielen von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich aus. Es gebe jedoch eine Reihe von Fördermaßnahmen, mit denen die Industrie im Rahmen der Transformation unterstützt werde, schreibt die Bundesregierung und nennt als ein Beispiel das Förderprogramm Dekarbonisierung der Industrie des Bundeswirtschaftsministeriums.
Als Hintergrund der Anfrage verweist die Unionsfraktion auf die von der Europäischen Kommission geplante Überarbeitung der IED-Richtlinie. Dabei solle der Geltungsbereich der Richtlinie, welche die Zulassung und den Betrieb von Industrieanlagen in Europa regelt, erheblich ausgeweitet werden. Derzeit seien davon etwa 52.000 Anlagen erfasst, 9.000 in Deutschland, heißt es in der Anfrage. Darin hatten die Abgeordneten unter anderem nach den personellen und finanziellen Auswirkungen der geänderten IED-Richtlinie auf Mittelstand und Industrie gefragt.