Nutzung der Flugbereitschaft des Verteidigungsministeriums
Berlin: (hib/AW) Zwischen Juni 2020 und Mai 2022 nutzten Bundesminister die Flugbereitschaft des Verteidigungsministeriums in 712 Fällen und der Bundeskanzler beziehungsweise die Bundeskanzlerin in 172 Fällen. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/2771) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/2054).
Der Bundespräsident nutze nach Angaben der Bundesregierung die Flugbereitschaft im gleichen Zeitraum in 124 Fällen, der Bundestagspräsident beziehungsweise die Bundestagspräsidentin in 16 Fällen, der Bundesratspräsident und der Präsident des Bundesverfassungsgerichts in jeweils 18 Fällen. Die Vorsitzenden der Bundestagsfraktionen nahmen die Flugbereitschaft in neun Fällen in Anspruch.
Die Angaben schließen Teilstrecken für Hin- und Rückflug ein, gegebenenfalls auch nur Hin- oder Rückflug bei denen sich der Beförderte an Bord eines Luftfahrzeuges der Flugbereitschaft befand.