Wirkung des Teilhabechancengesetzes
Berlin: (hib/STO) Die Wirkung des Teilhabechancengesetzes thematisiert die AfD-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (20/3043). Wie die Fraktion darin ausführt, wurden mit dem Teilhabechancengesetz zum Jahresbeginn 2019 die Instrumente „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ (Paragraf 16e des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch - SGB II) sowie „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ (Paragraf 16i SGB II) eingeführt. Beide Instrumente richteten sich an langzeitarbeitslose Leistungsberechtigte, die auch bei guter Arbeitsmarktlage nur geringe Aussichten auf eine ungeförderte Beschäftigung hätten. Ziel der Bundesregierung sei es, durch staatliche Lohnsubventionierungen bis zu 150.000 Langzeitarbeitslose in versicherungspflichtige Jobs zu bringen.
Wissen wollen die Abgeordneten, wie die Bundesregierung den bisherigen Erfolg der „Eingliederung von Langzeitarbeitslosen“ und der „Teilhabe am Arbeitsmarkt“ einschätzt. Auch erkundigen sie sich unter anderem danach, ob die Bundesregierung ihr Ziel, mit den Teilhabechancengesetz bis zu 150.000 Menschen in versicherungspflichtige Jobs zu bringen, weiter für erreichbar hält.