01.08.2022 Inneres und Heimat — Antwort — hib 390/2022

Auswertung von Smartphone in asylrechtlichen Verfahren

Berlin: (hib/STO) Um Aspekte der „Sicherstellung und Auswertung von Smartphone in asyl- und aufenthaltsrechtlichen Verfahren“ geht es in der Antwort der Bundesregierung (20/2852) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (20/2619). Darin erkundigte sich die Fraktion unter anderem danach, was mögliche Anhaltspunkte sind, „bei deren Vorliegen im Einzelfall die Bundespolizei davon ausgeht, dass das Smartphone eines im Grenzbereich zu Polen oder Tschechien angetroffenen Asylsuchenden oder bei der unerlaubten Einreise Festgestellten Beweismittel zu Schleuserkriminalität enthält“.

Wie die Bundesregierung dazu ausführt, ergeben sich Anhaltspunkte „aus objektiven Feststellungen im Zusammenhang mit der polizeilichen Maßnahme im Rahmen der grenzpolizeilichen Aufgabenwahrnehmung“. Beispielsweise könnten die Feststellung einer Schleusungshandlung, Schleusungswege oder der konkrete Bezug zu verdächtigen Personen einer Schleusung oder das Leben gefährdende Behandlungen solche Anhaltspunkte sein.

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