29.07.2022 Auswärtiges — Antwort — hib 388/2022

Ermittlungen zu Kriegsverbrechen in der Ukraine

Berlin: (hib/AHE) Bislang sind keine personenbezogenen Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts von Völkerstraftaten im Zusammenhang mit dem bewaffneten Konflikt in der Ukraine eingeleitet worden. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung (20/2855) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/2158) hervor. Der Generalbundesanwalt beim Bundesgerichtshof (GBA) führe ein Strukturermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Begehung von Kriegsverbrechen nach Paragraf 8 fortfolgende des Völkerstrafgesetzbuches (VStGB) durch. Die Ermittlungen des zu Sachverhalten dauern an, weswegen zu einer Reihe von den Fragestellern vorgebrachten Details keine Auskunft erteilt werden könne. „Eine Auskunft zu Erkenntnissen aus dem Ermittlungsverfahren würde konkret weitergehende Ermittlungsmaßnahmen erschweren oder gar vereiteln; aus dem Prinzip der Rechtsstaatlichkeit folgt daher, dass das betroffene Interesse der Allgemeinheit an der Gewährleistung einer funktionstüchtigen Strafrechtspflege und Strafverfolgung hier Vorrang vor dem parlamentarischen Informationsinteresse hat“, schreibt die Bundesregierung.

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