27.07.2022 Ernährung und Landwirtschaft — Kleine Anfrage — hib 385/2022

Anpassungsbeihilfen nur für bestimmte Agrarsektoren

Berlin: (hib/NKI) Die Anpassungsbeihilfen für Erzeuger in bestimmten Agrarsektoren, die im Zuge des Ukraine-Krieges ausgezahlt werden sollen, sind Thema einer Kleinen Anfrage (20/2798) der CDU/CSU-Fraktion.

Die Abgeordneten wollen unter anderem wissen, wieso grundsätzlich nur Betriebe des Freilandgemüsebaus, des Obst- und Weinbaus sowie der Geflügel- und Schweinehaltung anspruchsberechtigt seien, die die EU-Greeningaspekte erfüllten. Dagegen sollten Betriebe des Gemüse- und Obstbaus im Unterglasanbau nur Kleinbeihilfen erhalten, obwohl der gesamte Agrarsektor „von den enormen Preisentwicklungen, vor allem für Energie, stark betroffen ist“, so die Abgeordneten in der Kleinen Anfrage.

Am 17. Juni 2022 habe das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) seinen Entwurf zur „Verordnung zur Gewährung einer außergewöhnlichen Anpassungsbeihilfe für Erzeuger in bestimmten Agrarsektoren“ vorgelegt. Die Krisenbeihilfe umfasse 180 Millionen Euro und solle die betroffenen Betriebe von den Folgen des russischen Angriffs auf die Ukraine finanziell entlasten.

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