Umweltrat: neue Berechnung für CO2-Budget
Berlin: (hib/SAS) Auf maximal 3,1 Gigatonnen Kohlendioxid (CO2) müsste Deutschland seine Emissionen begrenzen, um das 1,5-Grad-Ziel mit einer Wahrscheinlichkeit von 50 Prozent zu erreichen.
Das geht aus einer Stellungnahme des Sachverständigenrates für Umweltfragen (SRU) hervor, die nun als Unterrichtung vorliegt (20/2795). Darin hat das Expertengremium, das die Bundesregierung hinsichtlich ihrer Umweltpolitik berät, seine bisherigen Berechnungen für ein nationales CO2-Budget aktualisiert. Es übernimmt damit die 2021 vom Weltklimarat (IPCC) veröffentlichten Schätzungen für das verbliebene globale CO2-Budget je nach Temperaturziel als Grundlage.
Das Budget von 3,1 Gigatonnen würde demnach nur noch für gut neun Jahre reichen. Bei einer „linearen Emissionsreduktion ab 2022“ müsste Deutschland also bereits 2031 klimaneutral sein, heißt es in seiner Stellungnahme.
Um unterhalb von 1,75 Grad Erwärmung zu bleiben, dürfte Deutschland von 2022 an mit einer Wahrscheinlichkeit von 67 Prozent noch 6,1 Gigatonnen CO2 ausstoßen. Das Budget wäre 2040 aufgebraucht.
Der Umweltrat hatte der Bundesregierung in seinem Umweltgutachten 2020 empfohlen, die deutsche Klimapolitik an einem CO2-Budget auszurichten, das im Einklang mit den Zielen des Klimaabkommens von Paris steht. Abgeleitet davon gibt das nationale Budget die Obergrenze für die Gesamtmenge der CO2-Emissionen an, die Deutschland nicht überschreiten sollte, um laut SRU einen „ausreichenden, angemessenen und gerechten Beitrag“ zur Einhaltung der Klimaziele zu leisten.
Offizieller Maßstab ist das vom SRU berechnete Budget nicht. Die Sachverständigen verweisen jedoch in ihrer Stellungnahme auf das Bundesverfassungsgericht, das in seinem Beschluss vom März 2021 die SRU-Berechnungen herangezogen habe, um zu prüfen, ob das Klimaschutzgesetz den verfassungsrechtlichen Anforderungen genügt.