Abbau der Lohnlücke zwischen Männern und Frauen
Berlin: (hib/STO) Die im Koalitionsvertrag von SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP vorgesehene Weiterentwicklung des Entgelttransparenzgesetzes zum Abbau der Lohnlücke zwischen Männern und Frauen ist ein Thema der Antwort der Bundesregierung (20/2750) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (20/2454). Eine Grundlage dieser Weiterentwicklung bildet danach die in dem Gesetz verankerte Evaluation von dessen Wirksamkeit und die Berichterstattung zur Entwicklung des Entgeltgleichheitsgebotes in Betrieben mit weniger als 200 Beschäftigten. Wie die Bundesregierung weiter schreibt, hat sie die nächste Evaluation und Berichterstattung im Juli 2023 vorzulegen.
Des Weiteren wird laut Vorlage die Umsetzung der EU-Lohntransparenzrichtlinie, die derzeit im sogenannten Trilogverfahren auf europäischer Ebene verhandelt wird, die Weiterentwicklung und Novellierung des Entgelttransparenzgesetzes maßgeblich bestimmen. Ob die Trilogverhandlungen unter tschechischer Ratspräsidentschaft abgeschlossen werden können, sei derzeit offen, heißt es in der Antwort vom 8. Juli weiter. Der Koalitionsvertrag sehe die Unterstützung einer ehrgeizigen Ausgestaltung der EU-Lohntransparenzrichtlinie durch die Bundesregierung vor.
Wie diese ferner ausführt, sind vor dem Hintergrund des laufenden Evaluationsprozesses des Entgelttransparenzgesetzes und der laufenden Verhandlungen zur EU-Lohntransparenzrichtlinie, die maßgeblich die Weiterentwicklung und gegebenenfalls Novellierung des Gesetzes bestimmen, zu diesem Themenkomplex derzeit keine Zeitangaben möglich.