Bericht der Expertenkommission Fracking 2021
Berlin: (hib/MIS) Die Expertenkommission Fracking hat nach eigenen Angaben mit der Übergabe des dritten Berichtes Ende Juni 2021 ihre Aufgaben im Hinblick auf die Beratung des Deutschen Bundestages zum Stand von Wissenschaft und Technik erfüllt. Mit der fachlichen Grundlage dieses Berichts könne die Prüfung des zur Angemessenheit des Verbots von Fracking in unkonventionellen Lagerstätten vorgenommen werden, heißt es in einer Unterrichtung durch die Expertenkommission Fracking (20/2790).
Mit Beginn des Krieges am 24. Februar 2022 in der Ukraine rückte das Thema der Erschließung unkonventioneller Lagerstätten in Deutschland in einigen Bundesländern wieder in den Fokus, daher fragten zahlreiche Journalistinnen und Journalisten bei der Expertenkommission an, ob beispielsweise durch die Förderung von Erdgas mittels Fracking die Abhängigkeit vom Import russischen Gases gemindert werden könnte, teilen die Experten und Expertinnen in ihrem Bericht mit. In ihren Antworten wies die Kommission demnach wiederholt darauf hin, dass Fracking seit 2017 gesetzlich verboten ist. Erlaubt seien lediglich Erprobungsvorhaben zu Forschungszwecken. Eine Änderung oder Aufhebung der aktuellen Regelungen ob liege dem Bundestag. Im Fall einer Aufhebung des gesetzlichen Verbotes wären bergrechtliche Verfahren durch die zuständigen Landesbehörden durchzuführen, zu deren Dauer keine pauschalen Aussagen möglich seien. Für die erforderlichen Prüf-, Beteiligungs- und Genehmigungsschritte seien mehrere Jahre anzusetzen. Für die von der Expertenkommission empfohlene anschließende Vorerkundung und das Baseline Monitoring sei ein zeitlicher Umfang von mindestens einem Jahr zu veranschlagen, um das Gewässerverhalten, bereits bestehende Methanemissionen und die Hintergrundseismizität zu ermitteln. Hierfür müsse zuvor die Übertragbarkeit bereits existierender technischer Installationen und von Messsystemen überprüft werden, wie sie bereits in der Klima- und Ökosystemforschung erfolgreich angewendet würden.