Linksfraktion: Auskunft zu Arbeitsschutzkontrollen
Berlin: (hib/SAS) Die Fraktion Die Linke erkundigt sich in einer Kleinen Anfrage (20/2610) nach der Rechtsaufsicht beim Arbeitsschutz durch die neu eingerichtete Bundesfachstelle für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit.
So will die Fraktion unter anderem wissen, welche Konsequenzen die Bundesregierung aus den Hinweisen der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen Bundestages sowie aus Medienberichten über zu seltene Arbeitsschutzkontrollen für die Wahrnehmung der Rechtsaufsicht durch den Bund zieht. Zudem fragen die Abgeordneten, ob die Regierung, anstatt auf Länder-Zuständigkeit zu verweisen, ihr Auskunftsrecht bereits vor 2026 wahrnehmen will, um die Einhaltung der Mindestbesichtigungsquote ab diesem Zeitpunkt sicherzustellen. Auch wie die Bundesregierung sonst sicherstellen will, dass ausreichend Anstrengungen zur Steigerung der Kontrollen unternommen werden, interessiert die Linksfraktion.