Beistandsverpflichtung zwischen Deutschland und Frankreich
Berlin: (hib/AHE) Die AfD-Fraktion erkundigt sich erneut nach dem Zusammenspiel der sich aus den Nato-, Aachener und EU-Verträgen ergebenden Beistandsklauseln. In einer Kleinen Anfrage (20/2724), die sich auf eine frühere Antwort der Bundesregierung (20/2411) bezieht, melden die Abgeordneten weiterhin Klärungsbedarf in Bezug auf einen denkbaren nuklearen Beistand durch Frankreich kraft des Aachener Vertrages. Aus ihrer Sicht sei nicht eindeutig ersichtlich, „welche völkerrechtlichen Verpflichtungen Frankreich gegenüber Deutschland in puncto Nuklearwaffen im Rahmen des Aachener Vertrages eingetreten ist“. Verhandlungsbegleitende Dokumente beziehungsweise vorbereitende Arbeiten zum Aachener Vertrag seien - soweit sie denn existierten - öffentlich nicht zugänglich. Auch die französische Nationalversammlung verfüge offenbar kaum über Informationen zum Gang der Verhandlungen und den diskutierten Inhalten. „In Anbetracht der offenbar noch kurz vor Vertragsschluss getroffenen 'Geheimvereinbarung' zwischen beiden Vertragsparteien erscheint es nicht ausgeschlossen, dass auch zur Nuklearfrage etwas vereinbart wurde“, schreiben die Abgeordneten. Die Bundesregierung solle nunmehr Auskunft geben, ob die Beistandsverpflichtung durch den Aachener Vertrag „einen wie auch immer zu leistenden nuklearen Beistand“ umfasst.