Mutmaßlicher Hinweis vom Bundesverfassungsgericht
Berlin: (hib/SCR) Die AfD-Fraktion hat eine Kleine Anfrage (20/2710) zu einem Medienbericht „über eine Kontaktaufnahme des Bundesverfassungsgerichts mit der Bundesregierung in einem laufenden Verfahren gegen die Bundeskanzlerin“ gestellt. Hintergrund des von der AfD angestrengten Verfahrens war eine Aussage der ehemaligen Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) zur Ministerpräsidentenwahl in Thüringen im Februar 2020. Die Fragesteller verweisen auf einen „Bild“-Bericht, nach dem „ein dezenter Hinweis aus den Reihen des Gerichts“ der Grund dafür gewesen sei, dass die entsprechende Aussage von der Webseite der Bundesregierung gelöscht worden sei. Damit habe sich der von AfD angestrengte Eilantrag erledigt gehabt. In der Hauptsache entschied das Gericht kürzlich im Sinne der AfD. Von der Bundesregierung will die Fraktion nun wissen, ob es einen solchen Hinweis gab und, wenn ja, welchen Inhalt dieser hatte.