Kerstin Claus wirbt für gesetzliche Grundlagen
Berlin: (hib/CHE) Die Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, Kerstin Claus, hat vor den Abgeordneten des Bundestages bekräftigt, wie wichtig eine gesetzliche Grundlage sowohl für das Amt der Beauftragten als auch für die Unabhängige Aufarbeitungskommission ist. Die Arbeit dieser Kommission müsse zudem auch über 2023 hinaus abgesichert und zugleich gestärkt werden, betonte Claus in der Sitzung des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend am Mittwochmittag.
Ein solches gesetzliches Fundament sowohl für das UBSKM-Amt, den Betroffenenrat und die Unabhängige Aufarbeitungskommission könne unter anderem bestehende Strukturen sicherstellen und eine normierte Verbindlichkeit für Prävention und Intervention, Hilfen, Forschung, Betroffenenpartizipation, Aufarbeitung und Öffentlichkeitsarbeit herstellen, erläuterte Claus. Dazu gehöre aber auch eine Berichtspflicht gegenüber dem Bundestag, der mehr sein soll als ein Tätigkeitsbericht. Ihrem Amt gehe es eher um einen politischen Lagebericht aus verschiedenen Ressorts und den Bundesländern, der darstelle, wo Prävention, Intervention und Aufarbeitung stünden. Claus betonte, es gebe nach wie vor ein zu großes Dunkelfeld bezüglich der Gewalttaten und forderte die Einrichtung eines Zentrums zur Prävalenzforschung zu sexueller Gewalt an Kindern und Jugendlichen und eine Strategie für eine kontinuierliche Dunkelfelderhebung. Die Aufarbeitung von Straftaten müsse als „Recht“ der Betroffenen auf Sichtbarmachung verstanden und deshalb institutionell verankert werden, sagte Claus. Sie äußerte außerdem die Erwartung, dass es im Bundestag umfassende parlamentarische Beratungen zu dem geplanten Lagebericht des UBSKM-Amtes geben solle.