06.07.2022 Ernährung und Landwirtschaft — Antwort — hib 349/2022

Transformation der Landwirtschaft verläuft nach Plan

Berlin: (hib/NKI) Neben den vielfältigen Aktivitäten im Rahmen der Bewältigung der Herausforderungen aufgrund des Kriegs gegen die Ukraine hat die Bundesregierung nach eigenen Angaben wichtige Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag auf den Weg gebracht, um die „notwendige Transformation der Landwirtschaft, insbesondere der Tierhaltung“ zu beginnen Das schreibt sie in einer Antwort (20/2498) auf eine Kleine Anfrage (20/2498) der CDU/CSU-Fraktion.

Um die Folgen des Krieges in der Ukraine für die landwirtschaftlichen Betriebe in Deutschland abzufedern, habe das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) bereits im März 2022 ein Maßnahmenpaket auf den Weg gebracht, das unter anderem Ausnahmeregelungen für die ökologischen Vorrangflächen und eine Stärkung der Eiweißpflanzenstrategie beinhalte. Auf Deutschland entfalle im Rahmen der EU ein Anteil in Höhe von rund 60 Millionen Euro. Die Bundesregierung nutze den maximalen EU-rechtlichen Spielraum zur Erhöhung der Mittel und stelle zusätzliche 120 Millionen Euro zur Unterstützung der Landwirte bereit.

Darüber hinaus wurde mit der Delegierten Verordnung (EU) 2022/467 der EU-Kommission vom 23. März 2022 über eine außergewöhnliche Anpassungsbeihilfe für Erzeuger in den Agrarsektoren der Mitgliedstaaten eine Beihilfe der Europäischen Union in Höhe von insgesamt 500 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, um die Auswirkungen des Kriegs in der Ukraine auf die Landwirtinnen und Landwirte in der EU abzumildern.

Innerhalb der ersten Monate der neuen Bundesregierung habe das BMEL einen Gesetzentwurf zur Tierhaltungskennzeichnung erarbeitet. Die Eckpunkte zum Tierhaltungskennzeichnungsgesetz wurden von Bundeslandwirtschaftsminister Cem Özdemir (Bündnis 90/Die Grünen) am 7. Juni 2022 der Öffentlichkeit vorgestellt. Es sei vorgesehen, noch vor der Sommerpause mit der Abstimmung des Gesetzentwurfs innerhalb der Bundesregierung zu beginnen. Im Anschluss werde der Gesetzentwurf den Ländern und Verbänden zur Stellungnahme übermittelt. Der Entwurf müsse bei der Europäischen Kommission notifiziert werden. Von der Dauer der Stillhaltefrist im Notifizierungsverfahren, die mindestens drei Monate betrage, sich aber abhängig von der Reaktion der Europäischen Kommission auf sechs Monate bzw. zwölf Monate verlängern könnte, sei im Ergebnis abhängig, wann das Vorhaben im Bundestag, insbesondere in den Ausschüssen, abschließend behandelt werden könne.

Die Ziele der Bundesregierung für die notwendige Transformation der Landwirtschaft würden im Koalitionsvertrag dargestellt. Vor allem der Umbau der Tierhaltung könne durch die Landwirte nicht allein geleistet werden. Im Rahmen der laufenden Haushaltsverhandlungen seien bereits zusätzliche Mittel für die Finanzierung des Umbaus der Tierhaltung vereinbart werden.

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