Folgen bei Wegfall des Solidaritätszuschlags
Berlin: (hib/HLE) Wenn der Solidaritätszuschlag wegfallen würde, müsste nach Schätzung der Bundesregierung der Höchststeuersatz auf 55,5 Prozent angehoben werden, um den Aufkommenswegfall bei der Lohnsteuer und der veranlagten Einkommensteuer zu kompensieren. Dies teilt die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/2408) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (20/1874) mit. Daraus geht weiter hervor, dass das Kassenaufkommen am Solidaritätszuschlag zur Lohnsteuer und zur veranlagten Einkommensteuer im Mai 2022 rund 495 Millionen Euro betragen hat.
Auf Fragen der Fraktion Die Linke teilt die Bundesregierung mit, dass sich das Realeinkommen je Einwohner im Zeitraum von 1991 bis 2021 in Deutschland von 12.566 Euro auf 14.528 Euro erhöht habe. Dies sei eine Gesamtsteigerung von 15,6 Prozent beziehungsweise eine jahresdurchschnittliche Erhöhung um knapp 0,5 Prozent.