Keine Angaben zu Disziplinarverfahren gegen Zollbeamte
Berlin: (hib/HLE) Die Bundesregierung will mit Blick auf das allgemeine Persönlichkeitsrecht sowie das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und die beamtenrechtlichen Schutzrechte keine Auskunft geben, ob nach dem Einbruch in das Zollamt Emmerich Disziplinarverfahren gegen Beschäftigte des Zollamts eröffnet wurden. In der Antwort (20/2369) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/2131) bestätigt die Bundesregierung, dass bei dem Einbruch insgesamt 6,5 Millionen Euro an Bargeld erbeutet wurden. Die Antwort auf die Frage nach Überprüfung der Sicherheitseinrichtungen wurde als „VS - Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft. Eine Kenntnisnahme durch Unbefugte und ein Bekanntwerden von Arbeitsweisen wären für die Sicherheit und die Interessen der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder nachteilig.