Hilfen für ukrainische Geflüchtete
Berlin: (hib/CHE) Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) fördert die neu eingerichtete Melde- und Koordinierungsstelle zur Aufnahme ukrainischer Waisen- und Heimkinder mit 445.000 Euro zur Unterstützung der Telefonhotline und mit 460.000 Euro für die Austauschplattform. Das erläutert die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/2318) auf eine Kleine Anfrage (20/2069) der CDU/CSU-Fraktion. Die Förderung habe im April 2022 begonnen und laufe bis Dezember 2023.
Um jungen Geflüchteten aus der Ukraine Sprachförderung Richtung Hochschule zu ermöglichen, seien die Garantiefonds Richtlinien (RL-GF-H) im April 2022 für Personen mit einem Aufenthaltstitel gemäß Paragraf 24 des Aufenthaltsgesetzes geöffnet worden, schreibt die Regierung.
„Das BMFSFJ fördert eine Vielzahl von Maßnahmen, die auch der Unterstützung von Personen dienen, die seit dem 24. Februar 2022 aus der Ukraine geflüchtete sind. Dazu gehören insbesondere die Jugendmigrationsdienste, das Patenschaftsprogramm “Menschen helfen Menschen„, die Hilfetelefone “Gewalt gegen Frauen„ und “Schwangere in Not„, deren Angebote jetzt auch in ukrainischer Sprache zur Verfügung stehen“, heißt es in der Antwort weiter.