Konzept der Bundesregierung für einen Digitalcheck
Berlin: (hib/STO) Ein „Konzept der Bundesregierung für einen Digitalcheck“ thematisiert die CDU/CSU-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (20/2367). Wie die Fraktion darin ausführt, hat der Bundestag am 12. Mai 2022 einen Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes zur Einsetzung eines Nationalen Normenkontrollrates in der Ausschussfassung angenommen. Die Prüfung des Nationalen Normenkontrollrats könne sich danach ab dem 1. Januar 2023 auch darauf erstrecken, „inwieweit die Möglichkeiten der digitalen Ausführung neuer Regelungen geprüft wurden (Digitalcheck)“. Zur Begründung wird der Fraktion zufolge auf ein „Konzept der Bundesregierung“ verwiesen, dessen Entwicklung laut dem Bundesjustizministerium in der Zuständigkeit des Bundesministeriums des Innern und für Heimat liege.
Wissen wollen die Abgeordneten, warum das Konzept der Bundesregierung für den Digitalcheck im Bundesministerium des Innern und für Heimat entwickelt wird und welche weiteren Ministerien an der Entwicklung beteiligt sind. Auch erkundigen sie sich unter anderem danach, was das Konzept der Bundesregierung für einen Digitalcheck außer der beschlossenen Überprüfungskompetenz des Nationalen Normenkontrollrats vorsieht.