Unionsfraktion fordert Speicherung von IP-Adressen
Berlin: (hib/SCR) Unter dem Titel „Kinderschutz statt Datenschutz“ fordert die Unionsfraktion in einem Antrag (20/2344) die anlasslose Speicherung von IP-Adressen für sechs Monate. So sollen sexueller Kindesmissbrauch und die Verbreitung von Missbrauchsdarstellungen wirksam bekämpft werden. Die Vorlage steht am Freitag auf der Tagesordnung des Bundestages.
Die temporären Speicherung von IP-Adressen sei notwendig und „das mit Abstand wirksamste Instrument, um die Täter zu ermitteln und im Zuge dessen auch andauernden sexuellen Kindesmissbrauch zu stoppen“, argumentiert die Fraktion. Vielfach sei die IP-Adresse etwa der einzige Ermittlungsansatz, wenn Nutzer im Internet kinderpornographisches Material austauschten. Mangels Speicherung könnten aber zahlreiche Hinweise nicht aufgeklärt werden, führen die Abgeordneten mit Verweis auf Meldungen durch das US-amerikanische National Center for Missing and Exploited Children an.
Die Fraktion betont mit Bezug auf Urteile des Europäischen Gerichtshofes, dass die Speicherung von IP-Adressen europarechtskonform sei. Das Gericht habe „bereits mehrfach entschieden, dass zur Bekämpfung schwerer Kriminalität die befristete 'allgemeine und unterschiedslose Vorratsspeicherung der IP-Adresse' die der Quelle einer Verbindung zugewiesen sind' zulässig ist“. Das von der Koalition angestrebte „Quick Freeze“-Verfahren stelle „nach eindeutiger Bewertung der Ermittlungspraxis keine adäquate Alternative dar“.
Die Union rügt, dass die Bundesregierung „zögert und zaudert“. So lehne Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) die Speicherung von IP-Adressen ab, während sich Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) dafür ausgesprochen habe. „Klar ist: Solange die Bundesregierung keine Speicherpflicht auf den Weg bringt, stellt sie den Datenschutz über den Schutz von Kindern vor sexuellem Missbrauch. Wenn der Datenschutz damit zum Täterschutz wird, dann ist dies nicht länger hinzunehmen“, heißt es in dem Antrag.