Datenschutz bei Regierungsauftritten in Sozialen Medien
Berlin: (hib/VOM) Die Bundesregierung setzt sich für eine datenschutzfreundliche Ausgestaltung ihrer Auftritte in den Sozialen Medien ein. Dies betont sie in ihrer Antwort (20/2189) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (20/1929) zur Datenschutzkonformität der Webseiten der Bundesbehörden auf Facebook. Die Regierung sieht die Sozialen Medien nach eigenen Angaben als „wichtige Säule“ ihrer Öffentlichkeitsarbeit an, um Bürgerinnen und Bürger über ihre Tätigkeit, über Vorhaben und Ziele zu informieren. „So werden die Menschen dort erreicht, wo sie sich aufhalten und wo sie ihre Informationen beziehen“, heißt es in der Antwort. Die Sozialen Medien ermöglichten einen unmittelbaren und schnellen Kontakt mit den Bürgerinnen und Bürgern, der „gerade in Krisenzeiten von besonderer Wichtigkeit nicht zuletzt auch als Mittel der Desinformationsbekämpfung“ sei. Auf Facebook und anderen Sozialen Medien aktiv zu sein bedeute für sie aber nicht, sich mit allen Einzelheiten der Geschäfts- und Datenschutzpraxis der plattformbetreibenden Unternehmen einverstanden zu erklären.
Die Regierung betont, Datenschutzbelange „sehr ernst“ zu nehmen. Die Einschätzungen und Stellungnahmen der Datenschutzkonferenz und des Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) seien ihr bekannt. Zuletzt habe der BfDI im Mai dieses Jahres seine Auffassung in einem Anhörungsschreiben dargelegt. Zu den in Rede stehenden „schwierigen und komplexen Sach- und Rechtsfragen“ stehe mit Bundesregierung mit dem BfDI und dem Unternehmen Meta (früher: Facebook) im Austausch.
Weiter heißt es in der Antwort, die Bundesregierung trage für die Kommunikation mit den Nutzerinnen und Nutzern der von ihr betriebenen Fanpages, für das Beantworten von Kommentaren und für die Einhaltung der Netiquette, selbst Sorge. Facebook sei an der Moderation des Dialogs mit den Nutzerinnen und Nutzern nicht beteiligt. Auf die Frage, wie hoch der Anteil ihrer Kommunikation auf Facebook verglichen mit der Kommunikation über ihre eigenen Webpräsenzen ist, teilt die Regierung mit, ihr lägen nicht alle für eine Anteilsberechnung erforderlichen Zahlen vor, weil diese entweder nicht erfasst werden könnten oder nicht regelmäßig vorgehalten würden. So könnten zum Beispiel die Seitenaufrufe und Besuche der Webseiten der Bundesregierung nur mit Zustimmung der Nutzerinnen und Nutzer und daher nur unvollständig erfasst werden.