Linke: Keine Strafe für das Fahren ohne Fahrschein
Berlin: (hib/AHE) Die Fraktion Die Linke setzt sich für die Straffreiheit für das Fahren ohne Fahrschein ein und hat dazu ein Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches vorgelegt (20/2081). Wie die Abgeordneten schreiben, sei die im Paragraf 265 a StGB („Beförderungserschleichung“) enthaltene Strafandrohung nicht verhältnismäßig und widerspreche der Funktion des Strafrechts als letztes Mittel (Ultima-Ratio-Funktion).
Es drohten Geldstrafen, bei Zahlungsunfähigkeit auch nicht selten Haft durch Ersatzfreiheitstrafe, „obwohl beim Einsteigen in Bus oder Bahn eine Überwindung von Schutzvorrichtungen nicht erforderlich und damit die Entfaltung von 'krimineller Energie' nicht notwendig ist“.
Zusätzlich werde von den Verkehrsbetrieben ein nicht unerhebliches erhöhtes Beförderungsentgelt erhoben, was einer Doppelbestrafung gleichkomme. Die Strafe treffe zudem häufig arme und hilfsbedürftige Menschen und Obdachlose, die sich die Fahrkarte nicht leisten könnten, schreiben die Abgeordneten.
„Gerade bei armen Menschen hat die Strafandrohung auch nicht die gewünschte abschreckende Wirkung, weil die Gelder schlichtweg nicht aufgebracht werden können. Zudem kommen weder Personen noch Sachen zu Schaden. Der Unrechtsgehalt ist gering, ein besonderer gesellschaftlicher Schaden nicht ersichtlich.“
Als Lösung schlagen die Abgeordneten vor, im Paragrafen 265a Absatz 1 des Strafgesetzbuches die Wörter „die Beförderung durch ein Verkehrsmittel“ zu streichen.