14.06.2022
Recht und Verbraucherschutz — Unterrichtung — hib 294/2022
Urkundenbeglaubigung per Video
Berlin: (hib/CHE) Nach den Vorstellungen des Bundesrates soll künftig die Beglaubigung von Urkunden auch durch Videokommunikation möglich sein. Personen oder Stellen, denen durch Landesgesetz die Zuständigkeit für die öffentliche Beglaubigung von Abschriften oder Unterschriften übertragen worden ist, sollten diese Möglichkeit erhalten. Das schlägt der Bundesrat in seiner Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung der Regelungen zur Umsetzung der Digitalisierungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften (20/1672) vor. Diese Stellungnahme und die Gegenäußerung der Bundesregierung liegt als Unterrichtung (20/2163) vor. Die Bundesregierung gibt an, diesen Vorschlag prüfen zu wollen.