Nachholfaktor in der Rentenversicherung gilt wieder
Berlin: (hib/CHE) Der Ausschuss für Arbeit und Soziales hat am Dienstagabend den Weg frei gemacht für die diesjährige Rentenerhöhung und die Wiedereinführung des Nachholfaktors in der Rentenversicherung. Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP, sowie von CDU/CSU und AfD stimmte der Ausschuss für den entsprechenden Gesetzentwurf (20/1680) der Bundesregierung in nur minimal geänderter Fassung, der außerdem Verbesserungen für Menschen, die schon länger eine Erwerbsminderungsrente beziehen, enthält. Die Fraktion Die Linke enthielt sich.
Mit der diesjährigen Rentenerhöhung wird der Nachholfaktor, der eigentlich bis 2025 ausgesetzt worden ist, wieder aktiviert, wobei gleichzeitig die Haltelinie für das Rentenniveau eingehalten werden soll. Das bedeutet, dass die nicht stattgefundene Rentenminderung des vergangenen Jahres vollständig mit der diesjährigen Rentenerhöhung verrechnet wird. Da die Höhe der Renten der Entwicklung der Löhne folgt, hätten die Renten im vergangenen Jahr eigentlich sinken müssen, weil die Löhne pandemiebedingt deutlich gesunken waren. Die seit 2009 geltende Rentengarantie verhinderte das jedoch. Als Ausgleich für eine solch verhinderte Senkung gilt der Nachholfaktor, der dafür sorgt, dass die künftigen Rentenerhöhung nach Lohnsteigerungen niedriger ausfallen, als sie es eigentlich müssten. Diesen zeitweilig ausgesetzten Dämpfungseffekt will die Bundesregierung nun wieder einführen.
Dennoch steigen die Renten deutlich: In Westdeutschland um 5,35 Prozent und in Ostdeutschland um 6,12 Prozent. Somit erhöht sich der Rentenwert im Westen von bisher 34,19 Euro auf 36,02 Euro, im Osten von bisher 33,47 Euro auf 35,52 Euro.
Darüber hinaus sind Änderungen an der Berechnungsweise des Nachhaltigkeitsfaktors geplant, um Schwankungen bei den Rentenanpassungen nach oben und unten zu dämpfen. Zudem wird ein statistischer Sondereffekt aus dem Jahr 2019, der dazu führte, dass das Rentenniveau um rund einen Prozentpunkt höher ausgewiesen wurde, bereinigt.
Außerdem sollen diejenigen unterstützt werden, die schon seit längerer Zeit eine Erwerbsminderungsrente (EM-Rente) beziehen und die von den verschiedenen gesetzlichen Verbesserungen seit 2014 nicht oder nur teilweise profitieren konnten. So sollen künftig diejenigen Rentner, die von 2001 bis 2018 in eine Erwerbsminderungsrente gingen, einen Zuschlag von 4,5 Prozent beziehungsweise 7,5 Prozent und somit eine höhere monatliche Rente erhalten. Insgesamt sollen von diesen Zuschlägen rund drei Millionen Rentnerinnen und Rentner profitieren.
Die erste Lesung im Video: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2022/kw19-de-rentenanpassung-891906
Die Anhörung zu dem Gesetzentwurf im Video: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2022/kw22-pa-arbeit-rentenanpassung-896520