VN-Resolutionen gegen Russlands Angriffskrieg in der Ukraine
Berlin: (hib/AHE) Die AfD-Fraktion thematisiert die Resolutionen der Generalversammlung der Vereinten Nationen (VN) von Februar und März dieses Jahres, die sich gegen die „Aggression der Russischen Föderation gegen die Ukraine“ wendeten beziehungsweise mit den humanitären Folgen dieser Aggression beschäftigten. In einer Kleinen Anfrage (20/1971) schreiben die Abgeordneten von einer Komptenzverlagerung: Nicht die Generalversammlung, sondern der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen trage laut Artikel 24 der VN-Charta die „Hauptverantwortung für die Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit“. Die Bundesregierung soll unter anderem angeben, ob sie sich die Begriffe der entsprechenden VN-Resolutionen zu eigen macht und ob die einseitige Unabhängigkeitserklärungen der „Volksrepubliken“ Donezk und Luhansk sowie deren Anerkennung durch Russland als Bruch des Völkerrechts zu beurteilen seien.