Bundesrat fordert Nachbesserungen am Osterpaket
Berlin: (hib/MIS) Die Bundesländer haben eine ausführliche Stellungnahme (20/1979) zu den von der Bundesregierung geplanten Änderungen am Erneuerbare-Energien-Gesetz (20/1630) beschlossen. Der Bundesrat fordert eine Reihe von Anpassungen am EEG-Entwurf. Mit Blick auf den Ausbau der Verteilnetze fordert die Länderkammer, dass bei Ausbauvorhaben, die der Integration von erneuerbaren Energien in das Netz dienen, das öffentliche Interesse gesetzlich festgestellt wird und dass die für Übertragungsnetze geltende Privilegierung von Optimierungs-, Verstärkungs- und Ausbauvorhaben auch auf für Verteilernetze gelten soll.
Darüber hinaus soll auf Wunsch der Länder geprüft werden, inwieweit die auf Wärmepumpen beschränkte Privilegierung des Paragraphen 22 des Energie-Umlagen Gesetzes auf weitere Technologien zur Sektorenkopplung im Bereich Power-to-Heat ausgeweitet werden kann.
Für das weitere Gesetzgebungsverfahren fordert der Bundesrat, neben der Stromerzeugung auch die Wärmeversorgung stärker in den Fokus zu nehmen und insbesondere für ein rasches Inkrafttreten der Bundesförderung effizienter Wärmenetze mit langfristiger Perspektive über 2030 hinaus zu sorgen. Dazu ist aus Sicht des Bundesrates jährlich eine Summe von mindesten 2,5 Milliarden Euro erforderlich. Zudem fordern die Länder, die wichtige Rolle der Kraft-Wärme-Kopplung für die Wärmeversorgung und Versorgungssicherheit und als Ergänzung der erneuerbaren Energien stärker zu betonen.
Beim Thema Solarenergie möchte der Bundesrat, dass regulatorische Hemmschwellen im Bereich der Stecker-Solar-Geräte abgebaut werden. Des Weiteren zieht der Bundesrat in Betracht, die im EEG geregelte finanzielle Beteiligung der Kommunen am Ausbau von Windenergie und Freiflächen-Photovoltaikanlagen zukünftig bundesweit verpflichtend auszugestalten.
Der Gesetzentwurf ist Teil des sogenannten „Osterpaketes“, einer großen energiepolitischen Gesetzesnovelle, die das Bundeskabinett am 6. April 2022 beschlossen hat. Es handelt sich um eine umfassende Überarbeitung verschiedener Energiegesetze, die den Ausbau erneuerbarer Energien beschleunigen und konsequent vorantreiben soll.
Auch die beiden weiteren Bestandteile des Paketes standen auf der Tagesordnung des Bundesrates am 20.05.2022: Der Vorschlag (20/1634) für die grundlegende Überarbeitung des Windenergie-auf-See-Gesetzes (20/1973) sowie ergänzende Anpassungen des Energiewirtschaftsgesetzes und der Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Energiewirtschaftsrechts (20/1599) im Zusammenhang mit dem Klimaschutz-Sofortprogramm und zu Anpassungen im Recht der Endkundenbelieferung (20/1977).
In ihrer Gegenäußerung lehnt die Bundesregierung die Forderungen des Bundesrats weitestgehend ab oder stellt eine weitere Prüfung in Aussicht. So stimmt sie zum Beispiel dem Anliegen des Bundesrates zu, auch die Verteilernetze und ihren Ausbau zu priorisieren, lehnt aber die vom Bundesrat vorgeschlagene Ergänzung in § 2 EEG 2021 ab und will nun prüfen, ob und in welchem Gesetz eine parallele Regelung für die Verteilernetze geschaffen werden sollte.