Sozialleistungen für afghanische Ortskräfte
Berlin: (hib/CHE) Seit dem 15. Mai 2021 sind ungefähr 16.000 ehemalige afghanische Ortskräfte einschließlich deren berechtigten Familienangehörigen nach Deutschland eingereist (Stand: 2. Mai 2022). Aussagen dazu, wie viele dieser Personen Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) beantragt haben und derzeit beziehen, sind nicht möglich. Das betont die Bundesregierung in ihrer Antwort (20/1803) auf eine Kleine Anfrage (20/1510) der Fraktion Die Linke. In der Statistik der Grundsicherung nach dem SGB II könnten zwar Personen mit afghanischer Staatsangehörigkeit identifiziert werden, es sei aber nicht erkennbar, wann diese eingereist seien (ob nach der Machtübernahme der Taliban im August 2021 oder davor) und ob es sich um frühere Ortskräfte handele, schreibt die Regierung.