Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche
Berlin: (hib/SCR) Die AfD-Fraktion wendet sich in einem weiteren Antrag (20/1866) gegen die von der Bundesregierung geplante Streichung des sogenannten Werbeverbotes für Schwangerschaftsabbrüche im Strafgesetzbuch.
In der Vorlage, die am Donnerstag im vereinfachten Verfahren überwiesen werden soll, argumentieren die Abgeordneten unter anderem, dass die Aufhebung des Paragrafen 219a die bisherige Konzeption der Beratungspraxis konterkarieren würde. Durch die Streichung würde nicht dem Schutz des ungeborenen Lebens oberste Priorität eingeräumt, „sondern ausschließlich einem Recht der Frau auf 'reproduktive Selbstbestimmung'“. Der Verfassungsauftrag zum Schutz des ungeborenen Lebens werde auf diese Weise versagt, heißt es in dem Antrag, in dem die Fraktion auch auf die Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichtes zu Schwangerschaftsabbrüchen verweist. Nach den von den Karlsruher Richtern aufgestellten Grundsätzen sei die Strafvorschrift des Paragrafen 219a „zwingender Bestandteil des Konzeptes für Schutz des ungeborenen Lebens“, heißt es weiter.
Die hib-Meldung zum ersten Antrag der AfD-Fraktion: https://www.bundestag.de/presse/hib/kurzmeldungen-891538
Die erste Lesung des Gesetzentwurfes der Bundesregierung: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2022/kw19-de-schwangerschaftsabbruch-219a-891910
Die Anhörung zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung sowie Anträgen von Union und Linken: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2022/kw20-pa-recht-schwangerschaftsabbruch-892470